§ 1 Studienvertrag und Studienbeginn
Der Studierende (im Folgenden der Studierende für m/w/d) hat den von ihm gewählten Studiengang angekreuzt und seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung in schriftlicher Form an die AKAD Bildungsgesellschaft mbH (im Folgenden AKAD) übersandt. Der Studienvertrag wird wirksam, sobald der Studierende seine Anmeldebestätigung von AKAD erhält. Das Studium beginnt mit dem Tag, an dem der Studierende zur zentralen Online-Plattform AKAD Campus freigeschaltet ist (Startdatum). Das Studium erfolgt entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung der mit dem Studien- und Prüfungsbetrieb betrauten AKAD University.
§ 2 Verlängertes Widerrufsrecht von 28 Tagen und unverbindliche AKAD-Testphase
Der Studierende hat ein mit Vertragsschluss beginnendes gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, dessen Verlängerung um weitere 14 Tage AKAD mit dem Studierenden vereinbart. Während dieser Zeit kann der Studierende seine auf den Abschluss des Studienvertrags gerichtete Willenserklärung widerrufen. Bereits gezahlte Studiengebühren erhält der Studierende in diesem Fall in voller Höhe zurück.
Wählt der Studierende das Startdatum für sein Studium sofort oder innerhalb der Widerrufsfrist, kann er ab diesem Zeitpunkt die AKAD-Leistungen über den AKAD Campus in Anspruch nehmen und die hier freigeschalteten Lernmittel, Lernservices und Lerntools unverbindlich testen. Sein Widerrufsrecht von 28 Tagen ab Vertragsschluss wird hierdurch nicht beeinträchtigt.
§ 3 AKAD Campus
Der AKAD Campus ist die zentrale Online-Plattform von AKAD. Ein Internet-Zugang des Studierenden ist für ein erfolgreiches Studium unerlässliche Voraussetzung. So werden wichtige Informationen ausschließlich im AKAD Campus hinterlegt. Im Weiteren ist der AKAD Campus die Plattform für die Kommunikation mit Studierenden und Dozierenden. Der Studierende erhält ab Studienbeginn bis zum Studienende Zugang zum AKAD Campus. Der Zugang zum AKAD Campus wird dem Studierenden passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Studierenden zugeteilten Zugangsdaten gewährt. Der Studierende hat für die Geheimhaltung der Zugangsdaten sowie des Passworts Sorge zu tragen, damit unberechtigte Dritte nicht auf die Dienstleistungen bzw. das Produkt und Services von Drittanbietern zugreifen können. Für den Fall, dass der Studierende Kenntnis vom Missbrauch der Zugangsdaten oder des Passwortes erlangt, ist er verpflichtet, AKAD unverzüglich zu unterrichten. Bei einem Missbrauch ist AKAD berechtigt, den Zugang zum AKAD Campus zu sperren. Der Studierende haftet für Missbrauch, den er zu vertreten hat.
§ 4 Studienmittel (Lernmittel, Lernservices und Lerntools)
Im Rahmen des gewählten Studiengangs und während der Studienzeit erhält der Studierende über den AKAD Campus den Zugang und das Recht zur Nutzung der jeweilig vorgesehenen Lernmittel sowie der jeweilig vorgesehenen Lernservices und Lerntools (z.B. eBooks) und kann seinen individuellen Studienplan, Termine und Veranstaltungen verwalten.
Die Nutzung der AKAD-Lernmaterialien ist ausschließlich für das Studium und private Zwecke des Studierenden bestimmt. Zweckentfremdung, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung wie etwa Weiterveräußerung von Lernmittel, Lehr- und Lerninhalten sind unzulässig. Die Nutzung der jeweilig vorgesehenen Lernservices und Lerntools ist ausschließlich für das Studium des Studierenden bestimmt, jegliche anderweitige Verwendung ist unzulässig.
AKAD ist berechtigt, die Art des Zugangs zu den Studienmitteln, wie beispielsweise aufgrund neuer Entwicklungen im IT-Bereich, zu verändern, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen von AKAD für den Studierenden zumutbar ist und diesen nicht unangemessen benachteiligt.
§ 5 Studienleistungen
In den Studiengebühren inbegriffene Studienleistungen sind: Der Zugang und die Nutzung der AKAD Campus Online-Plattform, die Nutzung von Lernservices und Lerntools, soweit von AKAD im Verlauf des Studiums ergänzend im Campus freigeschaltete Lernmaterialien in Printform versendet werden, ein innerhalb Deutschlands einmalig ohne zusätzliche Gebühren erfolgender Versand, die Korrektur und Kommentierung der Einsendeaufgaben, die Kommunikation zu Fachfragen, die Teilnahme an und Korrektur von Klausuren gemäß der für den Studiengang geltenden Studien- und Prüfungsordnung.
AKAD ist berechtigt, Studieninhalte und -abläufe, vornehmlich aufgrund der Umsetzung wissenschaftlicher und didaktischer Erkenntnisse und Verbesserungen, weiter zu entwickeln und Leistungen, wie z.B. Modulzuschnitte und Modulinhalte zu verändern, ergänzen, kürzen und erweitern, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von AKAD für den Studierenden zumutbar ist und diesen nicht unangemessen benachteiligt. Unter denselben Voraussetzungen ist AKAD berechtigt, technische und organisatorische Änderungen vorzunehmen und Weiterentwicklungen auf allen für das Erbringen der Studienleistungen relevanten Bereichen umzusetzen.
§ 6 Studiengebühren
Während der Laufzeit des Studienvertrages bezahlt der Studierende monatlich die bei seinem Studiengang im Anmeldeformular angegebenen Studiengebühren (Listenpreis abzüglich Rabatten und Anrechnung). Diese bleiben während der gesamten Dauer seines Studienvertrages unverändert. Im Falle einer Studienzeitverlängerung fallen die unter § 10 aufgeführten Gebühren an.
Die Zahlung der ersten monatlichen Rate der Studiengebühren leistet der Studierende spätestens innerhalb von drei Werktagen nach dem Startdatum seines Studiums im Sinne von § 1, die folgenden Raten monatlich nach jeweils drei Werktagen. Befindet sich der Wohnort bzw. die Lieferanschrift des Studierenden im Ausland, hat er die monatlichen Gebühren inkl. eventuell anfallender Auslandsbankspesen und Versandkosten zu bezahlen.
Bezahlt der:die Arbeitgeber:in des Studierenden oder eine dritte Person die Gebühren und stellt diese:r die Zahlungen ein, übernimmt der Studierende die weitere Zahlung der Gebühren sowie eventuelle Rückstände.
Sollte der Studierende seinen Studienabschluss vor Ablauf der Mindeststudiendauer erreichen, so hat er auch in diesem Fall die vertragliche Gesamtgebühr in dem im Anmeldeformular ausgewiesenen Umfange – unter Berücksichtigung von AKAD eingeräumter Anrechnungen und Rabatte – voll zu entrichten.
Nicht in diesen Studiengebühren inbegriffen sind
Prüfungsgebühren sind nicht Bestandteil der Studiengebühren und daher gesondert zu entrichten, ebenso wie Gebühren für die Inanspruchnahme besonderer Services.
§ 7 Zugangsvoraussetzungen
Der Studierende hat das Studienprogramm zur Kenntnis genommen und bestätigt mit der Abgabe seiner auf den Abschluss des Studienvertrags gerichteten Willenserklärung, dass er über die darin genannten Zugangsvoraussetzungen verfügt.
Bei Nichterfüllung der Zugangsvoraussetzungen trifft AKAD keine Verantwortung.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung des Studienvertrags
Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt – vorbehaltlich der Regelung für Vorkurse – sechs Monate. Der Studierende kann seinen Studienvertrag nach dem Studienbeginn (Startdatum) ohne Angabe von Gründen während des ersten Halbjahres mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Studienbeginn. Danach kann der Studierende den Studienvertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Liegt die Gesamtlaufzeit des Vertrags unter sechs Monaten, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der kostenlosen Betreuungszeit sowie während der Studienzeitverlängerung nach § 10 der Allgemeinen Studienbedingungen ist AKAD dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsletzten zu kündigen. In diesem Fall hat der Studierende keinen Anspruch auf Studienzeitverlängerung über den Kündigungszeitpunkt hinaus.
Das Recht von Studierendem und AKAD, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
Die Kündigung bedarf gemäß gesetzlicher Vorschrift der schriftlichen Form.
§ 9 Kostenlose Betreuungszeit
Hat der Studierende nach Ablauf der vereinbarten Regelstudienzeit sein Fernstudium noch nicht beendet, schließt sich eine kostenlose Betreuungszeit an. Die kostenlose Betreuungszeit richtet sich bei Regelstudiendauer nach der im Anmeldeformular angegebenen Dauer. In Fällen von Anrechnung ist diese entsprechend kürzer.
Innerhalb der kostenlosen Betreuungszeit hat der Studierende das Recht, alle regulären AKAD-Leistungen zu nutzen. Urlaubssemester verkürzen die kostenlose Betreuungszeit um die Anzahl der in Anspruch genommenen Monate des Urlaubssemesters.
§ 10 Studienzeitverlängerung
Der Studierende kann sein Studium auch nach der kostenlosen Betreuungszeit fortsetzen.
Diese Studienzeitverlängerung beginnt unmittelbar im Anschluss an die kostenlose Betreuungszeit und läuft bis zum Ablauf des Monats, in dem die letzte Prüfung bestanden oder endgültig nicht bestanden wird, wenn der Studierende dies nicht nach einer von AKAD an ihn gerichteten Anfrage binnen einer Frist von vier Wochen ablehnt. Die Ablehnung bedarf der Textform. AKAD verpflichtet sich, den Studierenden bei Beginn der Frist auf diese vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens hinzuweisen.
Auch während dieser Studienzeitverlängerung kann der Studierende jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Für die Studienzeitverlängerung wird für jeden angefangenen Studienmonat eine gegenüber dem Listenpreis im Sinne von § 6 grundsätzlich reduzierte Gebühr fällig. Eine Übersicht der aktuellen Gebührenordnung ist zu finden unter www.akad-fernstudium.at/gebuehrenordnung.
Die Zahlung der letzten Monatsrate kann zeitversetzt bis zu 30 Tagen nach Abschluss des Studiums erfolgen.
§ 11 Urlaubssemester
Der Studierende kann aus triftigem Grund ein Urlaubssemester beantragen (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Elternzeit, besondere berufliche Belastung). Der Antrag kann frühestens nach Beendigung des ersten Semesters und spätestens vor Beginn des letzten Semesters der Regelstudienzeit gestellt werden. Das Urlaubssemester (maximal sechs Monate) kann auf einmal oder verteilt auf zweimal drei Monate in Anspruch genommen werden. Im Urlaubssemester erfolgt eine Zahlungsunterbrechung und die Freischaltung von Modulen und Lehrmitteln im AKAD Campus wird unterbunden. In Ausnahmefällen kann auch ein zweites Urlaubssemester beantragt werden, die Kriterien für die Bewilligung eines solchen sind in der jeweiligen SPO geregelt.
Bei einer Kündigung während des Urlaubssemesters wird die Freischaltung von Lehrmitteln im AKAD Campus sofort reaktiviert – bis zum Ende der dreimonatigen Kündigungsfrist hat der Studierende Zugang zum AKAD Campus. Hierfür hat er die vereinbarte Vergütung zu entrichten.
§ 12 Datenschutz
AKAD verwendet die Daten des Studierenden lediglich zur Beantwortung seiner Anfrage oder zur Durchführung seines Fernstudiums. Außerdem erhält der Studierende ggf. von AKAD aktuelle Angebote. AKAD arbeitet mit externen Dienstleistenden und Kooperationsbeteiligten. Mit der Weiterreichung seiner Daten an diese zu den oben angegebenen Zwecken ist der Studierende einverstanden, diese werden von AKAD auf der Basis von Auftragsdatenvereinbarung (ADV) auf eine strenge Respektierung der Vorschriften des Datenschutzes verpflichtet. Wenn der Studierende künftig keine aktuellen Angebote mehr erhalten möchte, teilt er dies AKAD mit. Die Mitteilung ist zu richten an: AKAD Bildungsgesellschaft mbH, Heilbronner Straße 86, D-70191 Stuttgart (Telefon: +49 711 81 495-400, Fax: +49 711 81 495-999, E-Mail: beratung@akad.de).
Die für die Nutzung des AKAD Campus notwendigen Bestands-, Nutzer- und Verbindungsdaten werden von AKAD erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies gilt für den Fall, dass sich AKAD Leistungen Dritter bedient, auch für diese. Eine sonstige Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich, um die bestimmungsgemäße Funktion des AKAD Campus sicher zu stellen. Die Daten werden nach Ablauf der Nutzungsberechtigung gelöscht, soweit nicht gesetzliche Vorschriften eine längere Speicherung vorsehen.
Diese Nutzungsbedingungen sind online zugänglich. Sie können jederzeit von AKAD geändert werden, sofern dies sachlich begründet ist. Mit der Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen erkennt der Benutzer die Gültigkeit jeder Einzelbestimmung für sich an, die Gültigkeit einer jeden Einzelbestimmung wird nicht durch die Gültigkeit anderer Einzelbestimmungen beeinflusst. Änderungen treten mit der Veröffentlichung im AKAD Campus in Kraft. Durch den fortgesetzten Gebrauch des AKAD Campus stimmen die Nutzenden der geänderten Vereinbarung zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz i.S.d. Art. 13 DSGVO sind zu finden unter www.akad-fernstudium.at/datenschutz/.
§ 13 Adressänderung
Der Studierende hat AKAD Änderungen seines Namens und seiner Adresse, einschließlich seiner E-Mail-Adresse sowie seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
§ 14 Gerichtsstand und Streitbeilegung
Für Streitigkeiten aus diesem Studienvertrag oder über das Bestehen dieses Studienvertrags ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Studierende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Eine abweichende Vereinbarung ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich nach dem Entstehen der Streitigkeit oder für den Fall geschlossen wird, dass der Studierende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. AKAD ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes weder bereit noch verpflichtet.
§ 1 Studienvertrag und Studienbeginn
Der Studierende (im Folgenden der Studierende für m/w/d) hat den von ihm gewählten Lehrgang bzw. die von ihm gewählte Weiterbildung angekreuzt und seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung in schriftlicher Form an die AKAD Bildungsgesellschaft mbH (im Folgenden AKAD) übersandt. Der Studienvertrag wird wirksam, sobald der Studierende seine Anmeldebestätigung von AKAD erhält. Das Fernstudium beginnt mit dem Tag, an dem der Studierende zur zentralen Online-Plattform AKAD Campus freigeschaltet ist (Startdatum). Das Studium erfolgt entsprechend dem in der dem Studierenden vorliegenden Studienbroschüre beschriebenen Lehrgangs- bzw. Weiterbildungsprogramm.
§ 2 Verlängertes Widerrufsrecht von 28 Tagen und unverbindliche AKAD-Testphase
Der Studierende hat ein mit Vertragsschluss beginnendes gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, dessen Verlängerung um weitere 14 Tage AKAD mit dem Studierenden vereinbart. Während dieser Zeit kann der Studierende seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung widerrufen. Bereits gezahlte Studiengebühren erhält der Studierende in diesem Fall in voller Höhe zurück.
Wählt der Studierende das Startdatum für sein Studium sofort oder innerhalb der Widerrufsfrist, kann er ab diesem Zeitpunkt die AKAD-Leistungen über den AKAD Campus in Anspruch nehmen und die hier freigeschalteten Lernmaterialien, Lernservices und Lerntools unverbindlich testen. Sein Widerrufsrecht von 28 Tagen ab Vertragsschluss wird hierdurch nicht beeinträchtigt.
§ 3 AKAD Campus
Der AKAD Campus ist die zentrale Online-Plattform von AKAD. Ein Internet-Zugang des Studierenden ist für ein erfolgreiches Studium unerlässliche Voraussetzung. So werden wichtige Informationen ausschließlich im AKAD Campus hinterlegt. Im Weiteren ist der AKAD Campus die Plattform für die Kommunikation mit Studierenden und Dozierenden. Der Studierende erhält ab Studienbeginn bis zum Studienende Zugang zum AKAD Campus. Der Zugang zum AKAD Campus wird dem Studierenden passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Studierenden zugeteilten Zugangsdaten gewährt. Der Studierende hat für die Geheimhaltung der Zugangsdaten sowie des Passwortes Sorge zu tragen, damit unberechtigte Dritte nicht auf die Dienstleistungen bzw. das Produkt und Services von Drittanbietenden zugreifen können. Für den Fall, dass der Studierende Kenntnis vom Missbrauch der Zugangsdaten oder des Passwortes erlangt, ist er verpflichtet, AKAD unverzüglich zu unterrichten. Bei einem Missbrauch ist AKAD berechtigt, den Zugang zum AKAD Campus zu sperren. Der Studierende haftet für Missbrauch, den er zu vertreten hat.
§ 4 Studienmittel (Lernmaterialien, Lernservices und Lerntools)
Im Rahmen des gewählten Lehrgangs bzw. der gewählten Weiterbildung und während der Studienzeit erhält der Studierende über den AKAD Campus den Zugang und das Recht zur Nutzung der jeweilig vorgesehenen Lernmaterialien sowie der jeweilig vorgesehenen Lernservices und Lerntools (z.B. eBooks) und kann seinen individuellen Studienplan, Termine und Veranstaltungen verwalten.
Die Nutzung der Lernmaterialien ist ausschließlich für das Studium und private Zwecke des Studierenden bestimmt. Zweckentfremdung, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung wie etwa Weiterveräußerung von Lernmaterialien, Lehr- und Lerninhalten sind unzulässig. Die Nutzung der jeweilig vorgesehenen Lernservices und Lerntools ist ausschließlich für das Studium des Studierenden bestimmt, jegliche anderweitige Verwendung ist unzulässig.
AKAD ist berechtigt, die Art des Zugangs zu den Studienmitteln, wie beispielsweise aufgrund neuer Entwicklungen im IT-Bereich, zu verändern, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen von AKAD für den Studierenden zumutbar ist und diesen nicht unangemessen benachteiligt.
§ 5 Studienleistungen
In den Studiengebühren inbegriffene Studienleistungen sind: Der Zugang und die Nutzung der AKAD Campus Online-Plattform, die Nutzung von Lernservices und Lerntools, soweit von AKAD im Verlauf des Studiums ergänzend im Campus freigeschaltete Lernmaterialien in Printform versendet werden, ein innerhalb Deutschlands einmalig ohne zusätzliche Gebühren erfolgender Versand, die Korrektur und Kommentierung der Einsendeaufgaben, die Kommunikation zu Fachfragen, die Teilnahme an und Korrektur von Klausuren gemäß der für den Lehrgang bzw. die Weiterbildung geltenden Prüfungsordnung.
AKAD ist berechtigt, Lehrgangs- bzw. Weiterbildungsinhalte und -abläufe, vornehmlich aufgrund der Umsetzung wissenschaftlicher und didaktischer Erkenntnisse und Verbesserungen, weiter zu entwickeln und Leistungen wie z. B. Modulzuschnitte und Modulinhalte zu verändern, ergänzen, kürzen und erweitern, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von AKAD für den Studierenden zumutbar ist und diesen nicht unangemessen benachteiligt. Unter denselben Voraussetzungen ist AKAD berechtigt, technische und organisatorische Änderungen vorzunehmen und Weiterentwicklungen auf allen für das Erbringen der Studienleistungen relevanten Bereichen umzusetzen.
§ 6 Studiengebühren
Während der Laufzeit des Studienvertrages bezahlt der Studierende monatlich die bei seinem Lehrgang bzw. seiner Weiterbildung im Anmeldeformular angegebenen Studiengebühren (Listenpreis abzüglich Rabatten und Anrechnung). Diese bleiben während der gesamten Dauer seines Studienvertrages unverändert. Im Falle einer Studienzeitverlängerung fallen die unter § 11 aufgeführten Gebühren an. Die Zahlung der ersten monatlichen Rate der Studiengebühren leistet der Studierende spätestens innerhalb von drei Werktagen nach dem Startdatum seines Lehrgangs bzw. seiner Weiterbildung im Sinne von § 1, die folgenden Raten monatlich nach jeweils drei Werktagen.
Befindet sich der Wohnort bzw. die Lieferanschrift des Studierenden außerhalb Deutschlands, hat er die monatlichen Gebühren inkl. eventuell anfallender Auslandsbankspesen und Versandkosten zu bezahlen. Bezahlt der:die Arbeitgeber:in des Studierenden oder eine dritte Person die Gebühren und stellt diese:r die Zahlungen ein, übernimmt der Studierende die weitere Zahlung der Gebühren sowie eventuelle Rückstände.
Sollte der Studierende seinen Lehrgangs- bzw. Weiterbildungsabschluss vor Ablauf der Mindeststudiendauer erreichen, so hat er auch in diesem Fall die vertragliche Gesamtgebühr in dem im Anmeldeformular ausgewiesenen Umfange – unter Berücksichtigung von AKAD eingeräumter Anrechnungen und Rabatte – voll zu entrichten.
Nicht in diesen Studiengebühren inbegriffen sind
Prüfungsgebühren sind nicht Bestandteil der Studiengebühren und daher gesondert zu entrichten, ebenso wie Gebühren für die Inanspruchnahme besonderer Services.
§ 7 Studienabschluss
Für den Erhalt eines Hochschulzertifikats bzw. eines Abschlusszeugnisses müssen alle im Lehrgang bzw. in der Weiterbildung enthaltenen Module erfolgreich absolviert bzw. alle im Modul enthaltenen Prüfungsleistungen bestanden sein. Alle Prüfungsleistungen können beliebig oft wiederholt werden, bis sie bestanden sind. Ist eine Prüfungsleistung bestanden, kann die Note nicht durch eine weitere Prüfungsteilnahme verbessert werden.
Sollte der Studierende mit der Bewertung einer Prüfungsleistung nicht einverstanden sein, kann eine schriftliche, inhaltlich begründete Beschwerde eingereicht werden. Die Entscheidung erfolgt unter Zuhilfenahme einer Zweitgutachterin bzw. eines Zweitgutachters. Die Bewertung der Zweitgutachterin bzw. des Zweitgutachters ist bindend. Wenn für den Lehrgang eine staatliche, öffentlich-rechtliche oder sonstige externe Prüfung vorgesehen ist, bereitet AKAD den Studierenden auf der Grundlage der entsprechenden Rahmenstoffpläne auf diese Prüfung vor. Das Abschlusszeugnis ist dann der Nachweis einer ordnungsgemäßen Prüfungsvorbereitung.
Ist für die Zulassung zur Prüfung der Nachweis einer bestimmten beruflichen Vorbildung oder Berufspraxis erforderlich, so hat der Studierende selbst für diesen Nachweis zu sorgen. Auf Wunsch kann der Studierende jederzeit während seines Studiums ein Zwischenzeugnis oder eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis seines Leistungsstandes erhalten. Der Studienvertrag endet mit Ablauf des Monats, in dem der Studierende die letzte Prüfung bestanden oder eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat, – vorbehaltlich einer Verlängerung nach § 11 – spätestens mit Ablauf der kostenlosen Betreuungszeit (vgl. § 10).
§ 8 Zugangsvoraussetzungen
Der Studierende hat das aktuelle Lehrgangs- bzw. Weiterbildungsprogramm zur Kenntnis genommen und bestätigt mit der Abgabe seiner auf den Abschluss des Studienvertrags gerichteten Willenserklärung, dass er über die darin genannten Zugangsvoraussetzungen informiert ist (wie für die Lehrgänge bzw. Weiterbildungen staatlich geprüfter Übersetzer m/w/d, Manager m/w/d, Referent m/w/d, Techniker m/w/d, Betriebswirt m/w/d, IHK-Lehrgänge bzw. Weiterbildungen, Sprachdiplome oder weitere Lehrgänge bzw. Weiterbildungen) und über diese Zugangsvoraussetzungen verfügt. Bei Nichterfüllung der Zugangsvoraussetzungen trifft AKAD keine Verantwortung.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung des Studienvertrags
Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt – vorbehaltlich kürzerer Laufzeit eines Lehrgangs bzw. einer Weiterbildung – sechs Monate. Der Studierende kann seinen Studienvertrag nach Studienbeginn (Startdatum) ohne Angabe von Gründen während des ersten Halbjahres mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Studienbeginn. Danach kann der Studierende den Studienvertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Liegt die Gesamtlaufzeit eines Lehrgangs bzw. einer Weiterbildung unter sechs Monaten, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Zum Ablauf der Regelstudienzeit und der kostenlosen Betreuungszeit sowie während der Studienzeitverlängerung nach § 11 der Allgemeinen Studienbedingungen ist AKAD dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsletzten zu kündigen. In diesem Fall hat der Studierende keinen Anspruch auf Studienzeitverlängerung über den Kündigungszeitpunkt hinaus.
Das Recht von Studierendem und AKAD, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
Die Kündigung bedarf gemäß gesetzlicher Vorschrift der schriftlichen Form.
§ 10 Kostenlose Betreuungszeit
Hat der Studierende nach Ablauf der vereinbarten Lehrgangs- bzw. Weiterbildungsdauer sein Fernstudium noch nicht beendet, schließt sich eine kostenlose Betreuungszeit an.
Die kostenlose Betreuungszeit richtet sich bei Regelstudiendauer nach der im Anmeldeformular angegebenen Dauer. In Fällen von Anrechnung ist diese entsprechend kürzer.
Innerhalb der kostenlosen Betreuungszeit hat der Studierende das Recht, alle regulären Studienleistungen zu nutzen.
§ 11 Studienzeitverlängerung
Der Studierende kann sein Studium auch nach der kostenlosen Betreuungszeit fortsetzen.
Diese Studienzeitverlängerung beginnt unmittelbar im Anschluss an die kostenlose Betreuungszeit und läuft bis zum Ablauf des Monats, in dem die letzte Prüfung bestanden oder endgültig nicht bestanden wird, wenn der Studierende dies nicht nach einer von AKAD an ihn gerichteten Anfrage binnen einer Frist von vier Wochen ablehnt. Die Ablehnung bedarf der Textform. AKAD verpflichtet sich, den Studierenden bei Beginn der Frist auf diese vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens hinzuweisen.
Bei externen Prüfungen genügt für die Beendigung der Studienzeitverlängerung der Nachweis des Studierenden gegenüber AKAD über das Bestehen oder endgültige Nichtbestehen der Prüfung.
Auch während dieser Studienzeitverlängerung kann der Studierende jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Für die Studienzeitverlängerung wird für jeden angefangenen Studienmonat eine gegenüber dem Listenpreis im Sinne von § 6 grundsätzlich reduzierte Gebühr fällig. Eine Übersicht der aktuellen Gebührenordnung ist zu finden unter www.akad-fernstudium.at/gebuehrenordnung.
Die Zahlung der letzten Monatsrate kann zeitversetzt bis zu 30 Tage nach Abschluss des Lehrgangs bzw. der Weiterbildung erfolgen.
§ 12 Datenschutz
AKAD verwendet die Daten des Studierenden lediglich zur Beantwortung seiner Anfrage oder zur Durchführung seines Fernstudiums. Außerdem erhält der Studierende ggf. von AKAD aktuelle Angebote. AKAD arbeitet mit externen Dienstleistenden und Kooperationsbeteiligten. Mit der Weiterreichung seiner Daten an diese zu den oben angegebenen Zwecken ist der Studierende einverstanden, diese werden von AKAD auf der Basis von Auftragsdatenvereinbarung (ADV) auf eine strenge Respektierung der Vorschriften des Datenschutzes verpflichtet. Wenn der Studierende künftig keine aktuellen Angebote mehr erhalten möchte, teilt er dies AKAD mit. Die Mitteilung ist zu richten an: AKAD Bildungsgesellschaft mbH, Heilbronner Straße 86, D-70191 Stuttgart (Telefon: +49 711 81 495-400, Fax: +49 711 81 495-999, E-Mail: beratung@akad.de).
Die für die Nutzung des AKAD Campus notwendigen Bestands-, Nutzer- und Verbindungsdaten werden von AKAD erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies gilt für den Fall, dass sich AKAD Leistungen Dritter bedient, auch für diese. Eine sonstige Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich, um die bestimmungsgemäße Funktion des AKAD Campus sicher zu stellen. Die Daten werden nach Ablauf der Nutzungsberechtigung gelöscht, soweit nicht gesetzliche Vorschriften eine längere Speicherung vorsehen.
Diese Nutzungsbedingungen sind online zugänglich. Sie können jederzeit von AKAD geändert werden, sofern dies sachlich begründet ist. Mit der Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen erkennt der Benutzer die Gültigkeit jeder Einzelbestimmung für sich an, die Gültigkeit einer jeden Einzelbestimmung wird nicht durch die Gültigkeit anderer Einzelbestimmungen beeinflusst. Änderungen treten mit der Veröffentlichung im AKAD Campus in Kraft. Durch den fortgesetzten Gebrauch des AKAD Campus stimmen die Nutzenden der geänderten Vereinbarung zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz i.S.d. Art. 13 DSGVO sind zu finden unter www.akad-fernstudium.at/datenschutz/
§ 13 Adressenänderung
Der Studierende hat AKAD Änderungen seines Namens und seiner Adresse, einschließlich seiner E-Mail-Adresse, sowie seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
§ 14 Gerichtsstand und Streitbeilegung
Für Streitigkeiten aus diesem Studienvertrag oder über das Bestehen dieses Studienvertrags ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Studierende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Eine abweichende Vereinbarung ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich nach dem Entstehen der Streitigkeit oder für den Fall geschlossen wird, dass der Studierende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Fernunterrichtsschutzgesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. AKAD ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes weder bereit noch verpflichtet.
Widerrufsrecht
Der Studierende hat das Recht, diesen Vertrag binnen 28 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Studierende die AKAD Bildungsgesellschaft mbH, Heilbronner Straße 86, D-70191 Stuttgart (Telefon: +49 711 81 495-710, Fax: +49 711 81 495-999, E-Mail: betreuung@akad.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Postbrief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der Studierende kann dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Studierende die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Studierende diesen Vertrag widerruft, hat ihm AKAD alle Zahlungen, die AKAD von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Studierende eine andere Art der Lieferung als die von AKAD angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei AKAD eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet AKAD dasselbe Zahlungsmittel, das der Studierende bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Studierenden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Studierenden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
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