Bei der AKAD University können Sie bereits erbrachte Leistungen auf Ihr Studium anerkennen bzw. anerkennen lassen, z.B. Studien- und Prüfungsleistungen von anderen Hochschulen (ECTS) sowie Aufstiegsfortbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz. Auch manche Leistungen aus Berufsausbildungen zählen dazu, wie etwa Buchführung oder Business Correspondence.
Studienleistungen von anderen Hochschulen können anerkannt werden, wenn Art Inhalt und Umfang passen. Außerhalb des Hochschulwesens erworbene Leistungen und Kompetenzen können angerechnet werden.
Aus Gründen der Fairness und Prüfungsrelevanz gelten die drei Prinzipien:
- Die Gleichwertigkeit anderer Hochschul- und Prüfungsleistungen zu den Anforderungen der AKAD University ist gegeben.
- Bereits erbrachte Leistungen entsprechen dem aktuellen Stand der Fachdisziplin.
- Die Anrechnungen von Leistungen unterliegen zeitlichen Begrenzungen.